Pflege-Ratgeber

Informationen und Hilfestellung rund um das Thema Pflege

Pflegegrade richtig verstehen und beantragen

Die Pflegegrade 1 bis 5 bilden die Grundlage für die Pflegeleistungen in Deutschland. Je höher der Pflegegrad, desto höher sind die Leistungen der Pflegekasse. Um einen Pflegegrad zu erhalten, müssen Sie einen Antrag bei Ihrer Pflegekasse stellen.

Was sind Pflegegrade?

Seit 2017 gibt es in Deutschland fünf Pflegegrade, die den Umfang der Pflegebedürftigkeit beschreiben. Sie ersetzen die früheren drei Pflegestufen. Die Einstufung erfolgt anhand von sechs Bereichen:

  • Mobilität
  • Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
  • Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
  • Selbstversorgung
  • Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen
  • Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte

Pflegegrade und Leistungen im Überblick

Pflegegrad Pflegegeld
(monatlich)
Pflegesachleistung
(monatlich)
Stationäre Pflege
(Zuschuss)
Pflegegrad 1 - - 125 €
Pflegegrad 2 316 € 689 € 770 €
Pflegegrad 3 545 € 1.298 € 1.262 €
Pflegegrad 4 728 € 1.612 € 1.775 €
Pflegegrad 5 901 € 1.995 € 2.005 €

So beantragen Sie einen Pflegegrad

  1. Stellen Sie einen Antrag bei Ihrer Pflegekasse (meist über die Krankenkasse).
  2. Der Medizinische Dienst (MD) oder Medicproof (bei Privatversicherten) vereinbart einen Termin zur Begutachtung.
  3. Bei der Begutachtung werden die Fähigkeiten und Einschränkungen des Pflegebedürftigen erfasst.
  4. Die Pflegekasse entscheidet auf Basis des Gutachtens über den Pflegegrad.
  5. Sie erhalten einen schriftlichen Bescheid über die Entscheidung.

Die Begutachtung findet in der Regel im häuslichen Umfeld statt. Es ist sinnvoll, wenn Angehörige oder Pflegepersonen dabei sind und ein Pflegetagebuch geführt wird, das den täglichen Hilfebedarf dokumentiert.

Tipp: Vorbereitung auf die Begutachtung

Führen Sie 1-2 Wochen vor dem Termin ein Pflegetagebuch, in dem Sie alle Hilfestellungen im Alltag notieren. So stellen Sie sicher, dass bei der Begutachtung alle Einschränkungen berücksichtigt werden.

Widerspruch einlegen

Sind Sie mit der Entscheidung der Pflegekasse nicht einverstanden, können Sie innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheids Widerspruch einlegen. Der Widerspruch sollte schriftlich erfolgen und eine Begründung enthalten.

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